Das Verwaltungsgericht in Karlstad hat am Donnerstagnachmittag im letzten Augenblick die Wolfslizenzjagden in den Provinzen Värmland und Örebro län durch eine einstweilige Verfügung vorläufig gestoppt. Einen Tag später sollte die Jagd starten.
36 Wölfe wurden von den Landesverwaltungen zum Abschuss freigegeben. Die Jagddauer war vom 9. Januar bis zum 15. Februar 2015 geplant. In Värmland sollten 24 Wölfe in vier Revieren (Forshaga, Gårdsjö, Medskogen, Kläggen) und 12 Wölfe sollten in zwei Revieren in Örebro län geschossen werden.
Die Vereinigung Nordulv hatte beim Verwaltungsgericht in Karlstad Klage gegen die Lizenzjagdbeschlüsse der beiden Landesverwaltung eingereicht. Woraufhin der Jagdstopp mit der einstweiligen Verfügung durch das Gericht verhängt wurde.
Die Landesverwaltungen können Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einlegen.
Bereits in den beiden Jahren zuvor wurden die vom Naturvårdsverket (schwedisches Naturschutzamt) genehmigten Lizenzjagden auf Wölfe gerichtlich unterbunden, weil Naturschutzorganisationen dagegen Rechtsmittel eingelegt haben. Im vergangenen Jahr hatte das Naturvårdsverket den Landesregierungen der mittelschwedischen "Wolfs-Provinzen" das Recht übertragen, selber Lizenzjagdbeschlüsse zu fassen. Aber auch die auf diese Weise beschlossenen Wolfsjagden finden nun erst einmal nicht statt.
Peter Peuker
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