Die Telefone der Männer, gegen die der Verdacht der Tötung eines Wolfes besteht, wurden abgehört. Jetzt wartet eine Anklage wegen groben Verbrechens auf der Jagd.
- Ich kann mir nicht vorstellen auf eine grausamere Art zu jagen, sagt Staatanwältin Åse Schoultz.
Die Männer können wegen der schwere des Verbrechens mit bis zu 4 Jahren Gefängis verurteilt werden. Åse Schoultz will jedoch nicht sagen welche konkrete Strafe die beiden bekommen.
Aber die Staatsanwältin äußert klar, dass sie sich nichts anderes als eine harte Strafe vorstellen kann. Drei Punkte sind erfüllt das Verbrechen als ein schweres anzusehen.
- Erstens wurde eine besonders geschützte Tierart getötet. Zum Zweiten wurde eine nicht erlaubte Jagdmethode durch den Einsatz eines Schneemobils angewendet. Und zum Dritten wurde der Wolf auf eine besonders grausame Weise getötet, sagt sie.
Ihr zufolge machte den primären Beweis eine DNA-Probe aus. Diese stammt aus Urin der am Tatort gefunden wurde und passte zu einem der verdächtigten Männer. Sie werde auch per Telefonmasten beweisen können, dass die Männer am Tatort ihre Mobiltelefone zur fraglichen Zeit benutzt haben.
Die Männer wurden im August verhaftet und bald frei gelassen. Jetzt zeigt sich, dass die Telefone von der Polizei abgehört wurden.
- Es brachte nicht viel Resultate, das macht das Abhören von Telefonen selten, meint Åse Schoultz.
(Polizeifoto)
zum Fall der brutalen Tötung eines Wolfs siehe auch hier und hier
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