Nach dem das schwedische Naturschutzamt, Naturvårdsverket, mit dem Schutzjagdbeschluss auf das Junsele-Wolfspaar in erster und zweiter Instanz vor den Verwaltungsgerichten gescheitert ist, wendet es sich nun mit seiner Berufung an die höchste Instanz, dem Oberverwaltungsgericht.
Das Naturschutzamt stützt sich dabei auf das zuletzt gefällte Urteil des Kammergerichtes, dass den Schutzjagdantrag aus dem Vorjahr im selben Gebiet betrifft.
Das Kammergericht (Anm.: 2. Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit) hatte damals festgestellt, dass es einen Grund für die Schutzjagd gab. Ein Urteil, dass auch rechtlich wegweisend ist, weil eine vergleichbare rechtliche Angelegenheit bisher nicht entschieden worden ist.
Mehr Informationen über das Junsele-Wolfspaar und die in ganz Schweden bekannt gewordene Wölfin "Susi", auch "Rote Wölfin", "Russische Wölfin" oder "Junsele-Wölfin" genannt, gibt es hier.
Quelle: allehanda.se (eine in der historischen Provinz Ångermanland in Nordschweden erscheinende Tageszeitung), 20.02.2014
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