Das Schwedische Naturschutzamt, Natursvårdsverket, legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Selektionsjagd auf Wölfe in den am meisten von Inzucht betroffenen Revieren ein. Damit möchte das Naturschutzamt Klarheit bekommen wie die Selektionsjagd durchzuführen ist, um auf lange Sicht einen lebenskräftigen Wolfsbestand zu bekommen mit einem günstigen Erhaltungszustand.
Die Selektionsjagd ist ein Werkzeug, um die Inzucht schneller zu minimieren und die genetische Auffrischung der Wolfspopulation zu beschleunigen.
- Wir brauchen mehrere Möglichkeiten, um die Inzucht der Wolfspopulation zu senken und die Jagd ist ein wichtiges Werkzeug des Wildmanagements. Es ist wichtig, dass Klarheit besteht wie die Arbeit mit der Selektionsjagd zukünftig in den von Inzucht betroffenen Revieren fortgesetzt wird als eine Maßnahme zur genetischen Verbesserung, sagt Ruona Burman, Wildtiermanager beim Naturschutzamt.
Das Naturschutzamt ist der Auffassung, dass die genetische Verbesserung an erster Stelle steht bevor eine Lizenzjagd auf den Wolf in Betracht gezogen wird.
Fakten zur Selektionsjagd
Zu Beginn des Jahres fasste das Naturschutzamt den Beschluss, wie die Selektionsjagd mit dem klaren Ziel der Senkung der Inzucht der Wolfspopulation durchzuführen ist. Nach Auffassung von Wissenschaftlern ist die Selektionsjagd die einzige Maßnahme die auf kurze Sicht den Inzuchtgrad in den betroffenen Revieren senken kann. Gegen diesen Beschluss wurde Berufung eingelegt und man hat die Selektionsjagd abgebrochen. Das Verwaltungsgericht hat der Berufung im Urteil vom 2. Mai 2013 zugestimmt und den Selektionsjagdbeschluss aufgehoben. Das Naturschutzamt hat nun entschieden gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.
Regeln des Selektionsjagdbeschlusses:
- Die am meisten von Inzucht betroffenen Reviere waren in die Selektionsjagd einbezogen.
- In jedem Revier sollten höchstens 2 Tiere geschossen werden. Die Jagd sollte auf Wolfsrudel erfolgen und dabei höchstens ein Alpha-Tier erlegt werden.
- Nur diejenigen, die das Jagdrecht in dem Revier haben, sollten an der Wolfsjagd teilnehmen.
- Der Beschluss galt vom 31. Januar bis 17. Februar 2013. Am 31. Januar durfte nur ”gespurt” werden.
- Die Jagdleiter sollten mindestens ein Mal in der Stunde über den aktuellen Stand gegenüber der Landesverwaltung Bericht erstatten.
- Das Naturschutzamt überwacht die Entwicklung des genetischen Status der Wolfspopulation.
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