Das schwedische Naturschutzamt hat jetzt den Landesverwaltungen einen Bescheid über die Delegierung zur Durchführung von Lizenzjagden erteilt. Der Beschluss dazu wurde am vergangenen Donnerstag, den 30.10.2014, gefasst. Der Bescheid räumt ein, dass eine Genehmigung zur Jagd auf maximal 90 Wölfe möglich werden könnte.
Nun liegt die Verantwortung bei den Landesverwaltungen, den Beschluss zu einer Jagd zu fassen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Naturschutzamt, durch das ein Mindestniveau des Wolfsbestandes festgesetzt ist, um einen günstigen Erhaltungszustand der Population zu bewahren. Die Untergrenze (Mindestniveau) besteht bei 27 Reproduktionen, verteilt auf die Länder Mittelschwedens in denen es Wolfsreviere gibt. (Anm.: Im vergangenen Inventurzeitraum, Winter 2013/2014, wurden im mittelschwedischen Wolfsverbreitungsgebiet 36,5 Reproduktionen erfasst)
Wendet man diese Zahlen praktisch an, dann bedeutet es in der Konsequenz 270 Wölfe. -Das Monitoring aus dem letzten Winter ergab, dass sich der Bestand auf etwa 360 Wölfe entwickelt hat, woraus sich eine Spanne von ca. 90 Tiere ergibt, meint die Generaldirektorin des Naturschutzamtes Maria Ågren.
Eine Reproduktion bedeutet nicht nur die Gleichsetzung mit einem Wurf von Welpen, sondern um Wolfsrudel umgerechnet zu 10 Wölfen. Da es die Wolfsvorkommen vor allem in Mittelschweden gibt, sind die Reproduktionen auf diese Länder verteilt.
In Nord- und Südschweden fehlen die Voraussetzungen für eine Lizenzjagd.
Die Länder und das Naturschutzamt sind sich über die 27 Reproduktionen einig. Aber es gibt Unterschiede zur Verteilung der Reproduktionen zwischen den Vorschlägen der Landesverwaltungen und der des Naturschutzamtes.
Das Naturschutzamt stellt fest, wie sich die Mindestzahl der Wölfe auf die Länder mit den höchsten Wolfsvorkommen verteilen soll. Demnach sollte es in Värmland mindestens 110, in Dalarna 70 und in Örebro län 50 Wölfe geben.
Maria Falkevik, verantwortliche Mitarbeiterin für das Raubtiermanagement in der Landesverwaltung von Värmland, meint dazu, dass für Wölfe Landesgrenzen vollkommen uninteressant sind und das Wolfsmanagement länderübergreifend auf kleinere Einheiten bezogen erfolgen sollte, damit die Umsetzung des Beschlusses auch funktioniert.
Der Delegierungsbeschluss zum Recht der Durchführung einer Lizenzjagd auf Wölfe wurde an folgende Länder in Schweden erteilt:
- Dalarna
- Gävleborg
- Stockholm
- Värmland
- Västmanland
- Västra Götaland
- Uppsala
- Örebro
Die Delegierung gilt für die Dauer vom 30. Oktober 2014 bis zum 15. Februar 2017.
Zusammenfassung und Übersetzung aus dem Schwedischen von Peter Peuker
Quelle: SverigesRadio, 30. Oktober 2014
- Anmelden oder Registieren, um Kommentare verfassen zu können