Wiederholt wurde ein genetisch wertvoller Wolf bei einer Schutzjagd abgeschossen.
Die Glaubwürdigkeit des schwedischen Wolfsmanagements wird damit zunehmend infrage gestellt.
Das erklärte Managementziel, den Inzuchtkoeffizienten der schwedischen Wolfspopulation zu verbessern, wird immer mehr zu einem inhaltslosen Larifari.
Am 1. März erteilte die Landesverwaltung der nordschwedischen Provinz Jämtland die Genehmigung, um die Schutzjagd auf einen Wolf durchzuführen, der im Winterweidegebiet der Samengemeinde Handölsdalens Rentiere gerissen hatte.
Die Genehmigung zur Schutzjagd kam am selben Tag, an dem auch der Antrag dafür gestellt wurde. Bereits einen Tag später war der Wolf tot. Die zeitnah durchgeführte DNA-Analyse ergab, dass es sich bei der von einem Helikopter aus abgeschossenen Wölfin um die Tochter des sogenannten Galvenhanen (Anm.:Wolfsrüde aus dem Galven-Revier, Gävleborg län) handelte. Dieser Rüde war ein Zuwanderer aus der Finnisch-Russischen Wolfspopulation, wurde im Jahr 2006 erstmalig durch das Monitoring nachgewiesen und ist seit 2016 verschwunden.
Die abgeschossene Wölfin, ein Nachkomme in der F1-Generation des Galvenhanen, hätte durch die Weitergabe ihrer Gene bei einer Reproduktion einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Inzuchtkoeffizienten der Population leisten können.
Im Rahmen des Wolfsmonitorings bestand bei guter fachlicher Praxis durchaus die Möglichkeit bei der Spurensuche vor Genehmigung der Schutzjagd zu einer DNA – Probe zu gelangen, denn bis dato beträgt die Schneehöhe im Nordwesten Jämtlands über 50 cm. Ein genetischer Herkunftsnachweis vor Abschuss ist in diesem Fall Aufgabe des Wolfsmanagements.
Der Abschuss genetisch „wertvoller Wölfe“ im Rahmen von Schutzjagden ist kein Einzelfall in Schweden. Beispielhaft seien genannt:
- Tiveden-Welpe (F1, abgeschossen 2014)
- Junsele-Wölfin (Zuwanderin, Schutzjagd genehmigt 2014, kein Abschuss, aber verschwunden)
- Tiveden-Welpe (F1, abgeschossen 2016).
In Schweden hat man den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation auf 300 Individuen festgelegt, aber nur unter der Voraussetzung, dass alle 5 Jahre ein Wolf aus der benachbarten Finnisch-Russischen Population zuwandert und sich reproduziert.
Darüber hinaus hat das schwedische Wolfsmanagement mit dem Abschuss der genetisch wertvollen Wölfin gegen seine eigene Beurteilungsmethodik in der 2. Bewertungsstufe verstoßen:
Quellen:
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