Das Kammergericht in Göteborg (Anm.: zweite Instanz nach dem Verwaltungsgericht) hat heute am späten Nachmittag die vorläufige Aussetzung der Lizenzjagd, die das Verwaltungsgericht in Karlstad vergangene Woche beschlossen hatte, als unrechtmäßig erklärt und aufgehoben. Damit wäre der Weg frei, dass schon morgen, am Freitag, die Wolfs-Lizenzjagd in Värmland beginnt.
Nach Auffassung des Kammergerichtes kann gegen den Beschluss des Naturvårdsverket (Anm.: schwedische Naturschutzamt) keine Berufung eingelegt werden, weil vom Grunde her der Beschluss durch die Landesverwaltung nach Überprüfung durch das Naturschutzamt gefasst worden ist. Das Gericht ist aber auch der Meinung, dass im EU-Recht nicht doch die Möglichkeit bestehen könnte Berufung gegen den Beschluss des Naturvårdsverket einzulegen, auch wenn dies in den schwedischen Gesetzen nicht vorgesehen ist.
Quelle: Värmlands Folkblad, 15.01.2015, aktualisiert: 17:45 Uhr
36 Wölfe wurden von den Landesverwaltungen Värmlands und Örebro läns zum Abschuss freigegeben. Die Jagddauer war ursprünglich vom 9. Januar bis zum 15. Februar 2015 geplant. In Värmland sollen 24 Wölfe in vier Revieren (Forshaga, Gårdsjö, Medskogen, Kläggen) und 12 Wölfe sollen in zwei Revieren in Örebro län (Nora und Mårdshyttan) geschossen werden.
Die Vereinigung Nordulv hatte beim Verwaltungsgericht in Karlstad Klage gegen die Lizenzjagdbeschlüsse der beiden Landesverwaltung eingereicht. Woraufhin der Jagdstopp am vergangenen Donnerstag, den 8. Januar, mit der einstweiligen Verfügung durch das Verwaltungsgericht in Karlstad verhängt wurde.
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