In zweiter Instanz wurde die Beschwerde des schwedischen Naturschutzamtes zum Jagdstopp auf die Junsele-Wölfin und ihren Rüden abgewiesen.
Am Montag (17.02.) sollte eigentlich die Schutzjagd auf das Wolfspaar in der Region von Junsle in Nordschweden beginnen. So hatte es das schwedische Naturschutzamt ursprünglich am Donnerstag (13.02.) beschlossen. Aber bereits am Abend des gleichen Tages legte der Naturschutzverband Nordulv Berufung gegen diesen Beschluss ein und das Verwaltungsgericht stoppte einen Tag später die geplante Jagd.
Letzten Montag (17.02.) legte dann wiederum das Naturschutzamt Beschwerde gegen den Jagdstopp des Verwaltungsgericht beim Kammergericht ein, der zweiten Instanz der Verwaltungsgerichtbarkeit.
Am späten Dienstagnachmittag (18.02.) erhielt das Amt den Bescheid, dass es kein Revisionsrecht besitzt und somit hat die Untersagung der Jagd auf die Wölfe Bestand.
- Anmelden oder Registieren, um Kommentare verfassen zu können