Noch vor Weihnachten soll es zu einem Gerichtsurteil zur Wolfslizenzjagd mit präjudizieller Wirkung(*1) in Schweden kommen. Innerhalb der Jagdverbände breitet sich mittlerweile ein gewisser Pessimismus aus, weil befürchtet wird, dass sich das Urteil gegen deren Interessen richtet.
Die Umsetzung einer Lizenzjagd auf Wölfe hat sich zum Gegenstand einer sehr diffizilen juristischen Auseinandersetzung zwischen mehreren Parteien entwickelt. Eine Partei sind die Landesverwaltungen, die die Beschlüsse über die Lizenzjagden gefasst haben, wenn auch in geringerem Umfang im Vergleich zu den Vorjahren(*2). Naturschutzorganisationen sind die Partei, die überhaupt keine Wolfslizenzjagden haben will und die hartnäckig gegen alle gefassten Beschlüsse geklagt hat. Und die dritte Partei sind die Jagdverbände, die der Auffassung sind, dass deutlich mehr Wölfe geschossen werden können und ebenfalls in diesem Rechtsstreit aktiver Akteur sind.
Gerade erst, zum Ende des Monats November, wurden durch das Verwaltungsgericht in Luleå die Lizenzjagdbeschlüsse der Landesverwaltungen bestätigt. Demnach soll im Zeitraum vom
2. Januar bis zum 15. Februar 2017 die Lizenzjagd auf 24 Wölfe in den Provinzen Värmland/Örebro (12), Dalarna (6) und Gävleborg (6) stattfinden.
Gegen die Entscheidung von Luleå wurde von den Naturschutzorganisationen umgehend Berufung bei der nächst höheren Instanz dem Kammergericht in Sundsvall eingelegt.
Beim Kammergericht handelt es sich im Übrigen um die Instanz, die als einzige „Ja“ zur Lizenzjagd im vergangenen Jahr gesagt hat.
Auch bei der Lizenzjagd 2016 gab es diesen Wolfsjagd-Rechtsstreit vor verschiedenen gerichtlichen Instanzen. Währenden des Vorjahresprozedere wurde u.a. die Lizenzjagd in Värmland, Örebro und Västmanland auf 32 Wölfe unterbrochen,
fand aber in Dalarna (geplant 8, geschossen 7) und Gävleborg (geplant 8, geschossen 7) statt. Das Verwaltungsgericht in Karlstad stellte fest, dass diese Jagden gegen schwedisches und EU-Recht verstoßen. Sowohl die Landesverwaltungen als auch der Schwedische Jagdverband legten beim Kammergericht Berufung ein. Es kam allerdings durch das Kammergericht zu keiner Entscheidung mehr, weil die Jagdsaison verstrichen war. Dagegen legte dann wiederum die Landesverwaltung beim Obersten Verwaltungsgericht Rechtsmittel ein.
Jetzt besteht das Ziel, bis Weihnachten zu einem Urteil zu kommen, bevor die neue Jagdperiode Anfang Januar 2017 beginnt.
*1 richtungsweisender Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst
*2 Anmerkung des Autors: In den zurückliegenden Jahren fanden Eingriffe in den schwedischen Wolfsbestand durch sog. Schutzjagden, Lizenzjagden, Abschuss von Wölfen im Rahmen des § 28 der Jagdverordnung und illegale Tötungen statt (siehe hier auf AmarokTV.de)
Quelle: nwt.se, 2016-11-26
Übersetzung und Zusammenfassung aus dem Schwedischen: Peter Peuker
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