Am 3. Mai 2013 berichtete ich über die Verurteilung eines damals 51-jährigen Mannes aus Nordschweden wegen der brutalen Tötung einer Wölfin zu 1 Jahr und 9 Monaten Gefängnis. Der 42-jährige Mitangeklagte ist damals trotz starken Verdachts vom Landgericht Hudiksvall (Gävleborgs län) freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Angeklagten Berufung eingelegt.
Was geschah im Winter 2011 in einem nordschwedischen Waldgebiet?
Die beiden Männer spurten im Schnee die Wölfin. Mit dem Schneemobil nahm der 42-jährige Mittäter die Verfolgung des Tieres auf, dabei wurde es bis an seine physische Grenze gehetzt und anschließend von ihm überfahren. Der hinzukommende 53-jährige zweite Täter, der auf Skiern unterwegs war, tötete dann die Wölfin mit einem Knüppel durch Schläge auf ihren Kopf.
Weil das im Februar 2011 am See Fansen in der Nähe der Ortschaft Ockelbo (Provinz Gävleborgs län, Norrland) geschah, wurde seither darüber vom "Fansenvarg bzw. Fansentiken" (Fansen-Wolf bzw. Fansen-Wölfin) in den Medien berichtet.
Vor dem Berufungsgericht für die schwedische Region Unteres Norrland erfolgte die Neuverhandlung. Das Gericht sieht die Täterschaft des nunmehr 53-jährigen als bewiesen an. Dafür wurden u.a. die am Tatort im Schnee gefundenen Urinspuren herangezogen.
Als Beweis, dass der jetzt 43-jährige ebenfalls an der Tat beteiligt war, wurde vom Berufungsgericht auch ein technisches Gutachten über die am Schneemobil des Mannes gefundenen Spuren gewertet. Darüber hinaus zeigte die Auswertung der Telefonverbindungen, dass sich das Telefon des Mannes während der Tatzeit im Gebiet des Tatortes befand und er intensiven Kontakt mit dem 53-jährigen hatte. Vor dem Gericht ist es den Männern nicht gelungen diesen Umstand zu erklären.
Auf Grund der Art des Verbrechens und dem hohen kriminellen Potential hält das Gericht keine andere Sanktionsmaßnahme als eine Gefängnisstrafe für geboten.
Gerade weil der Wolf eine besonders schützenswerte Tierart ist, bei der Jagd ein Schneemobil genutzt wurde und die Art der Vorgehensweise für die Wölfin besonders qualvoll war, da sie an die Grenze der physischen Belastung gebracht wurde, ist der strafrechtliche Stellenwert hoch.
Die beiden Männer sind dafür vom Berufungsgericht mit 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden und außerdem zu einer Entschädigungszahlung an das Naturschutzamt in Höhe von 24.000 Schwedischen Kronen (ca. 2.660 Euro).
Quelle: Dagens Juridik (Schwedens juristische Tageszeitung), 16. Juni 2014
Verantwortlich für Übersetzung und Zusammenfassung: Peter Peuker
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