Das schwedische Naturschutzamt (Naturvårdsverket) erteilt den Landesverwaltungen nicht das Recht, Lizenzjagdbeschlüsse für den Winter 2018/2019 zu fassen. Diese Meldung veröffentlicht die Behörde aktuell auf deren Internetseite am 07.06.2018.
Die Wolfspopulation in Schweden ist in den letzten drei Jahren gesunken und liegt damit an der unteren Grenze der Größe, die als günstiger Erhaltungszustand gilt. In Schweden hat man dafür die Zahl von 300 Wölfen definiert. Damit gibt es keinen Spielraum, um Lizenzjagden zu genehmigen, so die Auffassung. Das Naturschutzamt wird daher keine Delegierung des Beschlussrechtes für Lizenzjagden auf die Landesverwaltungen erteilen. Gleichfalls wird das Naturschutzamt selbst auch keinen Beschluss für diese Art von Wolfsjagd aufstellen.
Auf der Grundlage der weiteren Entwicklung des Wolfsbestandes erfolgt 2019 eine Überprüfung dieser Position.
Das Beschlussrecht für Schutzjagden durch die Landesverwaltungen, um erhebliche Schäden an Nutztieren abzuwenden, ist davon nicht betroffen.
Das schwedische Naturschutzamt vertritt folgende Auffassungen:
Die Lizenzjagd ist eine Ausnahme vom strengen Schutz der Arten in der Richtlinie 92/43 / EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Die Lizenzjagd ist ein wichtiges Instrument im Wildtiermanagement. Sie wird hauptsächlich dazu angewendet, die Größe einer Raubtierpopulation zu begrenzen und die Individuenzahl in Gebieten mit hoher Dichte zu reduzieren.
Es müssen fünf Kriterien erfüllt sein, damit eine Lizenzjagdentscheidung getroffen werden kann:
- die Jagd sollte einen klaren Zweck ohne andere geeignete Lösungen haben
- die Jagd soll den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht gefährden
- die Jagd sollte in Anbetracht der Größe und Zusammensetzung der Population angemessen sein
- die Jagd sollte selektiv sein
- die Jagd sollte unter streng kontrollierten Bedingungen stattfinden
Quelle: Naturvårdsverket, 2018-6-7
aus dem Schwedischen: Peter Peuker
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