Das Kammergericht in Sundsvall gibt mit seiner Entscheidung vom Freitag, den 23.12.2016, ein klares Zeichen zur Durchführung der Wolfslizenzjagd im Winter 2017. Damit ist es wahrscheinlich, dass die Lizenzjagd am 2. Januar beginnt.
Die Landesverwaltungen von Dalarna, Gävleborg län, Örebro län und Värmland hatten im Herbst Beschlüsse für die Wolfsjagden gefasst, bei denen 24 Wölfe zum Abschuss freigegeben sind.
Die Naturschutzorganisationen Nordulv, Schwedischer Raubtierverband und Naturschutzverband haben im November beim Kammergericht Berufungen gegen die Jagdbeschlüsse eingereicht. Diese wurden am Freitag abgewiesen und die gerichtliche Entscheidung der Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht in Luleå, bestätigt.
Die Entscheidung kann vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden. Und das wird der Schwedische Raubtierverband auch tun, teilt sein Vorsitzender, Torbjorn Nilsson, mit:
- Wir werden die Entscheidung vor dem Höchsten Verwaltungsgericht anfechten. Es ist aber unwahrscheinlich, dass wir ausreichend Zeit haben, die Jagd noch zu stoppen, sagt er gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT.
In Regie und unter Aufsicht der Landesverwaltungen werden die Wolfsjagden vorbereitet und durchgeführt.
Fakten:
- die Lizenjagd umfasst 24 Individuen in 4 schwedischen Provinzen (län)
- Dalarna: 6 Wölfe
- Gävleborg: län 6 Wölfe
- Värmland: 6 Wölfe
- Örebro län/Värmland: 6 Wölfe (länderübergreifendes Wolfsterritorium Loka)
- die Landesverwaltungen vertreten die Auffassung, dass dies eine begrenzte Menge und ein geeignetetes Mittel ist, Angesichts der Größe und des Zuwachses der Wolfspopulation
- Jagdbeginn: 2. Januar
- Jagdende: 15. Februar (oder die Landesverwaltungen schließen die Jagd vorher ab)
Übersetzung und Zusammenfassung aus dem Schwedischen: Peter Peuker
Quellen:
nwt.se, 2016-12-23
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