Nun wurde erstmals durch die EU eine gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Halter von Nutztieren bei Wolfsschäden entschädigt werden können.
Für gewerbliche Nutztierhalter werden Schäden bis zu 7.500 Euro, die innerhalb von drei Jahren aufgetreten sind, vollständig ersetzt. Bei Schäden die über diesen Betrag hinaus gehen erfolgt eine Regulierung von 80 % .
Seit der Rückkehr der Wölfe in die sächsische Lausitz gab es insgesamt 61 Vorfälle mit 225 getöteten und 9 verletzten Nutztieren. Die gezahlte Entschädigungssumme lag bei etwa 37.000 Euro.
Quelle: http://leipzig-seiten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=8…
- Anmelden oder Registieren, um Kommentare verfassen zu können